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Ausschreibung Innovationspreis des
 österreichischen Versuchssenderverbandes
 

  • Zweck des Preises:

    Hauptabsicht dieses Preises ist es, die Modernität und Aktualität des Amateurfunks besser sichtbar zu machen. Der Preis soll Funkamateure anregen, neue Lösungen für Probleme zu erarbeiten und er soll die Wichtigkeit des experimentellen Charakters dieses internationalen Funkdienstes unterstreichen. Außer rein technische Innovationen soll der Preis auch neue Formen der Betriebsabwicklung sowie neue Ideen berücksichtigen, die den sozialen Charakter dieses weltumspannenden Funkdienstes betonen. Ein besonderes Gewicht soll auf Projekte gelegt werden welche die Innovationskraft neuer und junger Funkamateure aufzeigen.

     

  • Einreichkriterien:

    Zur Teilnahme berechtigt sind ordentliche Mitglieder der neun Landesverbände des ÖVSV sowie die AMRS, die Austrian Military Radio Society. Neben der Teilnahme von Einzelpersonen sind auch Gruppen zugelassen, bei denen zumindest eine Person Mitglied im oben genannten Sinn ist. Nicht zugelassen sind stimmberechtigte Mitglieder des Dachverbandes des ÖVSV sowie Mitglieder der Jury. Zugelassen zur Einreichung sind Projekte, die den Ausschreibungskriterien genügen. Projekte müssen bis 31.Juli 2011 beim Österreichischen Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1, 1060 Wien, in schriftlicher Form eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen müssen neben einer allgemeinen Beschreibung des Projektes eine Erklärung beinhalten, inwiefern es den Ausschreibungskriterien nach Ansicht des Einreichers entspricht. Den Unterlagen soll nach Möglichkeit Bildmaterial beigefügt werden. Falls eine Demonstration erforderlich ist, muss es möglich sein, diese in Österreich durchzuführen. Entsprechende Terminvorschläge sind beizufügen.
     

  • Ausschreibungskriterien:

    Eingereichte Projekte müssen dem Amateurfunkdienst zugeordnet werden können und den Kriterien Neuheit, Sichtbarkeit und Nachwuchsförderung genügen. Voraussetzung für Neuheit ist, dass das Projekt zu Beginn der Ausschreibung nicht bereits älter als ein Jahr ist. Der Grad der Neuheit unterliegt der Entscheidung der Jury. Unter Sichtbarkeit ist die innerhalb der Gemeinschaft der Funkamateure wahrnehmbare, sowie die in öffentlichen breiten wirksamen Medien wahrnehmbare Sichtbarkeit zu verstehen. Publikationen in Amateurfunk-Fachzeitschriften sowie Artikel in der Tages- und Wochenpresse sind jedenfalls geeignet, das Kriterium Sichtbarkeit zu erfüllen. Publikationen im Internet können das Kriterium erfüllen, wenn die Jury entsprechend darüber befindet. Unter Nachwuchsförderung ist jede Förderung von neuen und jungen Funkamateuren zu verstehen, die geeignet ist, eine nachhaltige Erweiterung des am Amateurfunk interessierten Personenkreises zu bewirken. Das Kriterium der Nachwuchsförderung gilt jedenfalls als erfüllt, wenn nachgewiesen werden kann, dass das eingereichte Projekt diese Erweiterung bereits erreicht hat. Ausdrücklich nicht zugelassen sind Projekte die im reinen Konzeptstadium bzw. nur als Idee vorliegen.
     

  • Auswahlverfahren:

    Die bis 31.Juli 2011 unter der Adresse Österreichischer Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1 1060 Wien, eingelangten Projekte werden von der Jury nach den Ausschreibungskriterien bewertet. Die Jury ermittelt ein Projekt, dessen Einreicher der Preis zugesprochen wird. Die Beratungszeit der Jury ist nicht festgesetzt, soll aber nicht länger als einen Monat in Anspruch nehmen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Das Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder unterliegt der Geheimhaltung. Die Jury soll nach Möglichkeit eine Begründung für die getroffene Wahl abgeben. Die Jury kann feststellen, dass keines der eingereichten Projekte preiswürdig ist, in welchem Fall kein Preis verliehen wird.
     

  • Jury:

    Die Jury wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Dachverbandes vor Beginn der Ausschreibung mit einfacher Mehrheit ausgewählt und soll zumindestens fünf Personen umfassen. Die Mitglieder der Jury müssen zumindestens mit Vornamen und Rufzeichen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Jury agiert weisungsfrei. Fällt ein Mitglied der Jury vor Ablauf der Abgabefrist aus, so ist das dem Vorstand des Dachverbandes mitzuteilen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Dachverbandes haben ein Ersatzmitglied auszuwählen und nötigenfalls eine Verlängerung der Einreichungsfrist festzusetzen. Fällt ein Mitglied der Jury nach Ablauf der Abgabefrist aus, so ist der Vorstand des Dachverbandes davon in Kenntnis zu setzen. Die solcherart verkleinerte Jury gilt in diesem Fall als vollständig, sofern sie noch mindestens drei Mitglieder hat. Hat die Jury weniger als drei Mitglieder, so ist eine Entscheidungsfindung nicht mehr zulässig und der Preis muss erneut ausgeschrieben werden.
     

  • Preisverleihung:

    Das Preisgeld beträgt € 2000,- und wird aus den Mitteln des Dachverbandes des ÖVSV aufgebracht. Auf das Preisgeld besteht kein Rechtsanspruch, die Verwendung des Preisgeldes unterliegt der alleinigen Entscheidung des Preisträgers. Der Preis soll im Rahmen einer Feier, bei der das Projekt präsentiert wird, übergeben werden. Der Präsident des Dachverbandes hat das Recht, unter Nennung einer Begründung das Preisgeld auch ohne das Zustandekommen der Feier auszuzahlen.
     



Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des Fernmelderechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht (Internationale Telekommunikations Union, ITU). Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchssenderverbandes unter
http://www.oevsv.at.


 


Aussender: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
Ansprechpartner: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
email: presse@oevsv.at
Tel. +43 (1) 999 21 32

 



 


 


 

 



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am 18.03.2018
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