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Ausschreibung
Innovationspreis des
österreichischen Versuchssenderverbandes
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Zweck des Preises:
Hauptabsicht dieses Preises ist es, die Modernität und Aktualität des
Amateurfunks besser sichtbar zu machen. Der Preis soll Funkamateure
anregen, neue Lösungen für Probleme zu erarbeiten und er soll die
Wichtigkeit des experimentellen Charakters dieses internationalen
Funkdienstes unterstreichen. Außer rein technische Innovationen soll der
Preis auch neue Formen der Betriebsabwicklung sowie neue Ideen
berücksichtigen, die den sozialen Charakter dieses weltumspannenden
Funkdienstes betonen. Ein besonderes Gewicht soll auf Projekte gelegt
werden welche die Innovationskraft neuer und junger Funkamateure
aufzeigen.
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Einreichkriterien:
Zur Teilnahme berechtigt sind ordentliche Mitglieder der neun
Landesverbände des ÖVSV sowie die AMRS, die Austrian Military Radio
Society. Neben der Teilnahme von Einzelpersonen sind auch Gruppen
zugelassen, bei denen zumindest eine Person Mitglied im oben genannten
Sinn ist. Nicht zugelassen sind stimmberechtigte Mitglieder des
Dachverbandes des ÖVSV sowie Mitglieder der Jury. Zugelassen zur
Einreichung sind Projekte, die den Ausschreibungskriterien genügen.
Projekte müssen bis 31.Juli 2011 beim Österreichischen
Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1, 1060 Wien, in schriftlicher
Form eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen müssen neben einer
allgemeinen Beschreibung des Projektes eine Erklärung beinhalten,
inwiefern es den Ausschreibungskriterien nach Ansicht des Einreichers
entspricht. Den Unterlagen soll nach Möglichkeit Bildmaterial beigefügt
werden. Falls eine Demonstration erforderlich ist, muss es möglich sein,
diese in Österreich durchzuführen. Entsprechende Terminvorschläge sind
beizufügen.
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Ausschreibungskriterien:
Eingereichte Projekte müssen dem Amateurfunkdienst zugeordnet werden
können und den Kriterien Neuheit, Sichtbarkeit und Nachwuchsförderung
genügen. Voraussetzung für Neuheit ist, dass das Projekt zu Beginn der
Ausschreibung nicht bereits älter als ein Jahr ist. Der Grad der Neuheit
unterliegt der Entscheidung der Jury. Unter Sichtbarkeit ist die
innerhalb der Gemeinschaft der Funkamateure wahrnehmbare, sowie die in
öffentlichen breiten wirksamen Medien wahrnehmbare Sichtbarkeit zu
verstehen. Publikationen in Amateurfunk-Fachzeitschriften sowie Artikel
in der Tages- und Wochenpresse sind jedenfalls geeignet, das Kriterium
Sichtbarkeit zu erfüllen. Publikationen im Internet können das Kriterium
erfüllen, wenn die Jury entsprechend darüber befindet. Unter
Nachwuchsförderung ist jede Förderung von neuen und jungen Funkamateuren
zu verstehen, die geeignet ist, eine nachhaltige Erweiterung des am
Amateurfunk interessierten Personenkreises zu bewirken. Das Kriterium
der Nachwuchsförderung gilt jedenfalls als erfüllt, wenn nachgewiesen
werden kann, dass das eingereichte Projekt diese Erweiterung bereits
erreicht hat. Ausdrücklich nicht zugelassen sind Projekte die im reinen
Konzeptstadium bzw. nur als Idee vorliegen.
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Auswahlverfahren:
Die bis 31.Juli 2011 unter der Adresse Österreichischer
Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1 1060 Wien, eingelangten
Projekte werden von der Jury nach den Ausschreibungskriterien bewertet.
Die Jury ermittelt ein Projekt, dessen Einreicher der Preis zugesprochen
wird. Die Beratungszeit der Jury ist nicht festgesetzt, soll aber nicht
länger als einen Monat in Anspruch nehmen. Die Entscheidung der Jury ist
nicht anfechtbar. Das Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder unterliegt
der Geheimhaltung. Die Jury soll nach Möglichkeit eine Begründung für
die getroffene Wahl abgeben. Die Jury kann feststellen, dass keines der
eingereichten Projekte preiswürdig ist, in welchem Fall kein Preis
verliehen wird.
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Jury:
Die Jury wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Dachverbandes
vor Beginn der Ausschreibung mit einfacher Mehrheit ausgewählt und soll
zumindestens fünf Personen umfassen. Die Mitglieder der Jury müssen
zumindestens mit Vornamen und Rufzeichen öffentlich bekannt gemacht
werden. Die Jury agiert weisungsfrei. Fällt ein Mitglied der Jury vor
Ablauf der Abgabefrist aus, so ist das dem Vorstand des Dachverbandes
mitzuteilen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Dachverbandes haben
ein Ersatzmitglied auszuwählen und nötigenfalls eine Verlängerung der
Einreichungsfrist festzusetzen. Fällt ein Mitglied der Jury nach Ablauf
der Abgabefrist aus, so ist der Vorstand des Dachverbandes davon in
Kenntnis zu setzen. Die solcherart verkleinerte Jury gilt in diesem Fall
als vollständig, sofern sie noch mindestens drei Mitglieder hat. Hat die
Jury weniger als drei Mitglieder, so ist eine Entscheidungsfindung nicht
mehr zulässig und der Preis muss erneut ausgeschrieben werden.
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Preisverleihung:
Das Preisgeld beträgt € 2000,- und wird aus den Mitteln des
Dachverbandes des ÖVSV aufgebracht. Auf das Preisgeld besteht kein
Rechtsanspruch, die Verwendung des Preisgeldes unterliegt der alleinigen
Entscheidung des Preisträgers. Der Preis soll im Rahmen einer Feier, bei
der das Projekt präsentiert wird, übergeben werden. Der Präsident des
Dachverbandes hat das Recht, unter Nennung einer Begründung das
Preisgeld auch ohne das Zustandekommen der Feier auszuzahlen.
Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in Österreich
durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des Fernmelderechtes,
reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren
aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung
und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den
besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht (Internationale
Telekommunikations Union, ITU). Informationen über den Amateurfunkdienst und
die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der
Homepage des Österreichischen Versuchssenderverbandes unter
http://www.oevsv.at.
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