Noch bis zum 22.11.
kann eine Online-Petition gezeichnet werden, die sich gegen eine neue
europäische Norm für dLAN-Geräte (PLC, Powerline Communication, Internet
aus der Steckdose) richtet.
Mit den dort vorgesehenen Grenzwerten von bis zu 95 dB/µV (das sind 56
mV HF-Spannung) im KW-Bereich ist ein Rundfunkempfang definitiv nicht
mehr möglich.
Nachdem tagsüber schon so gut wie keine MW-Sender mehr zu empfangen
sind, ist nun der Schutz der Kurzwelle auch für uns Sammler von
besonderer Bedeutung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 4500 Menschen
unterzeichnet; zahlreiche bekannte Sammler-Seiten unterstützen die
Petition.
Nachdem ein Arbeitskreis der DKE, die wiederum in der CENELEC vertreten
ist, vor kurzem trotz der Gegenstimmen von DARC und ADDX für die Annahme
der neuen Norm gestimmt hat, wird die Angelegenheit nun wirklich
'brenzlig'.
Weitere ausführliche Info liefert selbstverständlich das Internet.
Link zur Petition
Ergänzung
vom 13. November 2012:
Auch die Seite
http://www.radiomuseum.org/?language_id=1
bietet die Möglichkeit, diese Petition zu unterschreiben.
Nützt auch diese Möglichkeit.
Hier die Mail aus dieser Organisation:
Es ist das erste Mal,
dass ich Sie ganz konkret um etwas bitte - weil es wichtig für den
Empfang von analogen Sendungen in Europa ist.
Sie finden dort kurze
Erklärungen und ein On - line - Formular für eine Petition. Wenn Sie
den Text von Prof. Dr. Dietmar Rudolph und anderen gelesen haben,
erkennen Sie, dass es wichtig wäre, die Petition zu unterschreiben.
Die Zeit ist nahezu abgelaufen ...
Petitionstext:
Die PLC Industrie plant eine neue Norm
für PLC Geräte EN50561-1. Hierbei sollen die Grenzwerte
elektromagnetischer Strahlung auf Stromleitungen im Hause auf ein Niveau
angehoben werden bei dem kein Kurzwellenrundfunk mehr empfangen werden
kann.
Es gilt diese Attacke der PLC Industrie auf die Ressource Frequenz
abzuwehren um elektromagnetische Strahlung auf dem Stromnetz des Hauses
zu unterbinden.
Eine Erhöhung dieser PLC Norm wäre gleichzusetzen mit einer
Wettbewerbsverzerrung worauf andere Hersteller technischer Geräte sich
berufen können und auch werden. Hierdurch würden sämtlichen Herstellern
von elektronischen Geräten höhere Grenzwerte zugebilligt werden müssen.
Begründung:
Elektromagnetische Strahlung gehört nicht auf die Stromleitung einer
Hausinstallation. Die natürliche Ressource Frequenz sollte im Urzustand
belassen werden. Niemand kann ernsthaft elektromagnetische Strahlung in
jedem Zimmer des Hauses haben wollen. Wer elektromagnetische Strahlung
nicht möchte sollte hier unbedingt ein Riegel vor die Türe schieben.
Stellvertretend für viele ähnliche Quellen hier der Link zu einem die
Problematik beleuchtenden Text:
Link zum Text
Ihre GFGF,
11. November 2012